a_Impressum1_1

 

Blatt3Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Enoteca Toscana

Geltungsbereich
Aufträge werden von der Firma Enoteca Toscana ausschließlich zu nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Preise
Mit dem Vorlegen, unserer Preisliste sind alle früheren Preislisten und Angebote ungültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer werden grundsätzlich nicht anerkannt. Ausnahmen hierzu bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen. In den Preisen enthalten ist die Branntweinsteuer (EUR 13,04 pro Liter reiner Alkohol) und die Sektsteuer (EUR 1,02 pro Flasche mit 0,75 l Inhalt).

Lieferung
Unser Angebot ist freibleibend. Bestellungen gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Warenrechnung als angenommen. Die Lieferung erfolgt ab 120 Flaschen á 0,75 l frei Haus, auch sortiert. Bei kleineren Aufträgen berechnen wir einen pauschalen Fracht- und Aufwandszuschlag. Der Versand erfolgt über einen Frachtführer auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers an jede gewünschte Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen.

 

Trauben9


Probeflaschen
Bis EUR 10,00 rabattieren wir mit 20 % ausgehend vom Basispreis. Höherwertige und rare Weine werden zum vollen Preis in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen hiermit diese Abtretung an.

 


Mängel und Schäden
Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware unverzüglich zu püfen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Bei der Ablieferung festgestellte Mängel, Fehlmängel oder Schäden sind unverzüglich dem Frachtführer mitzuteilen und in dessen Frachtbrief oder Lieferschein aufzunehmen.

Zahlung
Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Frachtkosten) ist spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug bei uns eingehend ab Ablieferung zu erbringen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung gewähren wir dem Besteller 2 % Skonto. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller zur Zahlung von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Wird eine fällige Forderung nicht gezahlt, werden mit dem Tag deren Fälligwerdung auch alle anderen offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung unseres weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Einem Besteller, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere gilt das Deutsche BGB und das Deutsche HGB. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Gummersbach.

September 2006